Die Behandlungen können bei Privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen abgerechnet werden, sodass entsprechende Erstattungen möglich sind. Hierzu erhalten Sie eine Heilpraktikerrechnung mit Verordnung und Diagnose sowie Auflistung der wahrgenommenen Termine. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
Kurzfristig abgesagte bzw. versäumte Termine werden nur in Ausnahmefällen - nach Absprache - nicht berechnet.
Ansonsten entstehen Kosten in Form einer Ausfallpauschale, die ich in Rechnung stelle.